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Planungsphase

  • Beratung über die sicherheitstechnischen Einrichtungen in der Vor-, Entwurfs- und Werkplanung
  • Beratung bei der Terminplanung für gleichzeitig genutzte sicherheitstechnische Einrichtungen
  • Analyse der Ausschreibungen und Bauverträge
  • Ausarbeiten eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans
  • Zusammenstellen einer Unterlage für spätere Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
  • Planung der Koordination bei kontaminierten Bereichen

Ausführungsphase

  • Laufende Kontrolle der Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans
  • Klären sicherheitsrelevanter Belange zwischen den am Bau Beteiligten
  • Organisieren und Durchführen von Sicherheitsbegehungen
  • Protokollieren der sicherheitsrelevanten Mängel und Hinwirken auf Beseitigung der Mängel
  • Sicherheitskoordinator für kontaminierte Bereiche gem. TRGS 524 (ehem. BGR 128)
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